Unser Kreisausschuss
Zusammensetzung und Aufgaben des Kreisausschusses nach §5 (2) aus der JRK Ordnung:
Zusammensetzung:
- die JRK-Leitung
- bis zu neun Mitglieder, die durch die entsprechende IRK-Versammlung zu wählen sind
Die JRK Leitung soll den JRK-Ausschuß jährlich mindestens viermal einberufen. Neben dem JRK-Ausschuß können auch Arbeitskreise gebildet werden.
Gemeinsame Aufgaben von JRK-Ausschuß und JRK-Leitung sind:
- Vertretung des Jugendrotkreuzes in den DRK-Gremien
- Benennung der JRK-VertreterInnen n den DRK-Gremien
- Vernetzung des Jugendrotkreuzes nach innen und außen
- Planung, Durchführung und Koordination der Arbeit
- Kontaktförderung
- Förderung der schulischen Arbeit
- Mitarbeit in den Jugendringen
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterentwicklung der Arbeit
- Wahrnehmung der jugendpolitischen Interessen
- Regelung der Finanzen
- Erledigung aller Aufgaben, die keinem anderen Gremium zugeordnet sind.